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Erscheinung:25.05.2020, Stand:geändert am 25.06.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber der Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland, angeordnet, den von ihr unerlaubt betriebenen Eigenhandel sofort einzustellen.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.elitetrading.co mit Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) ab, die auf Währungspaare, Aktien, Rohstoffe und Indizes laufen. Über ihre Homepage wendet sich die Gesellschaft auch an deutschsprachige Interessenten und dadurch an den deutschen Markt.

Somit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c. Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt die Netbit services and solutions limited jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Nach Informationen und Unterlagen, die der BaFin inzwischen vorliegen, tritt die Netbit services and solutions limited nunmehr über eine Plattform mit der Domain tradingon.io an den Markt heran. Die Einstellungsanordnung der BaFin vom 14. Mai 2020 erstreckt sich auf sämtliche Webseiten, auf denen die Netbit services and solutions limited die ihr untersagten Dienstleistungen anbietet, mithin auch auf die Seite mit dem Domain-Namen tradingon.io.

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