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Erscheinung:09.06.2020, Stand:geändert am 14.07.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Rasterdesch GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 08. Mai 2020 gegenüber der Rasterdesch GmbH, Augsburg, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die Rasterdesch GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse europäische Konten verschiedener im Ausland ansässiger Gesellschaften weiter.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung vom 14. Juli 2020:

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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