Erscheinung:10.06.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Clarium Capitals ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Clarium Capitals mit angeblichen Niederlassungen in London, Großbritannien, und New York, USA, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen behauptet auf seiner deutschsprachigen Website „clarium-capitals.com“, ein in der EU reguliertes „Investitionsunternehmen“ zu sein und unter den Anwendungsbereich der europäischen MiFID-Richtlinien zu fallen. Damit erweckt das Unternehmen den Eindruck, es verfüge über eine Erlaubnis einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde, insbesondere eine gem. § 32 Abs. 4 KWG zu veröffentlichende Erlaubnis der BaFin. Dies trifft aber nicht zu.
Hinweis
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.