Erscheinung:09.07.2020, Stand:geändert am 14.10.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Adler Group B.V. ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen erweckt auf seiner deutschsprachigen Website adler-group.nl mithilfe des Adlers, dem Wappen der Bundesrepublik Deutschland, nebst einem Kreis aus goldenen Sternen als Symbol der EU den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union finanzaufsichtlich legitimiert zu sein.
Dies trifft aber nicht zu.
Aktualisierung vom 05.08.2020:
Die BaFin hat der Adler Group B.V. mit Bescheid vom 05.08.2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Aktualisierung vom 14.10.2020:
Das Unternehmen tritt aktuell als Adler Holding Capital an den Markt heran. Auch insoweit gilt der Bescheid vom 05.08.2020 mit dem dem Unternehmen aufgegeben wurde, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.