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Erscheinung:22.02.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte gmmkex.com und akfxgram.com: BaFin ermittelt gegen Handelsplattformen

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattformen gmmkex.com und akfxgram.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der betriebenen Webseiten gmmkex.com und akfxgram.com sowie weitere Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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