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Erscheinung:26.02.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattformen coinibank.co / coiniwelt.com: BaFin untersagt der Vital Resources LTD die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung sowie das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Februar 2021 gegenüber der Vital Resources LTD, Marshallinseln, angeordnet, die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung sowie das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen, und ihr die Abwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die Vital Resources LTD wird auf den Webseiten der Coinibank (coinibank.co) und der Coiniwelt (coiniwelt.com), die jeweils über kein Impressum verfügen, in den „Geschäftsbedingungen“ genannt.

Das Unternehmen eröffnet auf seinen Plattformen Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Finanzinstrumenten abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Zudem bietet die Gesellschaft auch „Sparkonten“ an.

Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis verfügen die Handelsplattformen bzw. ihr Betreiber nicht.

Auf die Veröffentlichung zur „Coinibank“ vom 2. Dezember 2020 wird hingewiesen.

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