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Erscheinung:11.05.2021, Stand:geändert am 23.09.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 10. Mai 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Hinweis: Nach Kenntnis der BaFin wendet sich die UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG derzeit an Anleger, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Anleger sollten sich vor dem Abschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.

Aktualisierung (23.09.2021)

Mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht – Leipzig vom 01. September 2021 (Az.: 401 IE 989/21) ist über das Vermögen der UDI Energie Festzins III UG & Co. KG (zuvor UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG) das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstr. 17, 04229 Leipzig, zum Insolvenzverwalter ernannt worden.

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