Erscheinung:16.06.2021, Stand:geändert am 23.09.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattformen fantex.co, luxinvestment.co und unionstock.co: BaFin ermittelt gegen die Felicity Group LTD
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Felicity Group LTD, Dominica, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von Felicity Group LTD betriebenen Webseiten fantex.co, luxinvestment.co und unionstock.co sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug
Aktualisierung (23.09.2021):
Nach Informationen und Unterlagen, die der BaFin zwischenzeitlich vorliegen, leiten Mitarbeiter der Plattform fantex.co Kunden eine E-Mail des Absenders „BaFin Support“ weiter, die vom „BaFin Legal Services Team“ stammen soll. Als Anlage ist der weitergeleiteten Nachricht ein mit „Legal Notice“ überschriebenes Dokument beigefügt, das im Kopf die Bezeichnung „BaFin IT CO“ trägt. Ausgestellt ist das Schriftstück von einem „Certified Anti Money Laundering Expert“. Namentlich genannten Kunden wird darin Geldwäsche und Betrug vorgeworfen. Weiter wird mit der Einleitung eines Verfahrens gedroht, sollte der betreffende Beschuldigte nicht eine bestimmte Summe für Steuern/Gebühren („wealth tax fee“) entrichten.
Die BaFin stellt klar, dass weder die E-Mail noch das beigefügte Dokument von der BaFin verfasst worden sind. Es handelt sich um Fälschungen und somit um Betrugsversuche. Die BaFin erhebt weder Steuern noch sonstige Gebühren bei Privatanlegern.