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Erscheinung:06.07.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform baronsvc.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. Juni 2021 gegenüber der Atlantis Technology Group Ltd., Marshallinseln, gegenüber der Kolusha OU, Estland, sowie gegenüber der FMR International OU, Estland und Großbritannien als Betreiber der Handelsplattform baronsvc.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Auf der Webseite wird an verschiedenen Stellen jeweils eins der aufgeführten Unternehmen als verantwortlicher Betreiber benannt.

Deutsche Kunden können auf der Plattform baronsvc.com Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte unter anderem mit Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFD), Kryptowährungen und Forex-Produkten abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Plattform treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.

Damit erbringt der Betreiber der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt keine der Gesellschaften, sie handeln daher unerlaubt.

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