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Erscheinung:06.07.2021, Stand:geändert am 17.02.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform blumanstock.com: BaFin ermittelt gegen die Blumanstock Limited

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Blumanstock Limited, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von Blumanstock Limited betriebenen Webseite blumanstock.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Aktualisierung (17.02.2022):

Der BaFin ist bekannt geworden, dass geschädigte Anlegerinnen und Anleger der Plattform von Personen kontaktiert werden, die eine Wiederbeschaffung des Anlagekapitals in Aussicht stellen.

In einigen Fällen behaupten die Anrufer dabei wahrheitswidrig, im Auftrag der BaFin zu handeln. Dies trifft nicht zu; die BaFin beauftragt grundsätzlich keine Personen/Unternehmen zu dem dargestellten Zweck. Die Aufsicht rät dringend davon ab, Zahlungsaufforderungen in diesem Zusammenhang nachzukommen.

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