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Erscheinung:20.07.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform finetero.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Juli 2021 gegenüber der Finetero Trading Ltd., Vereinigtes Königreich, und gegenüber der Finplex Group LTD, Zypern, als Betreiber der Handelsplattform finetero.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Auf der Webseite wird an verschiedenen Stellen jeweils eins der aufgeführten Unternehmen als verantwortlicher Betreiber benannt

Deutsche Kunden können auf der Plattform finetero.com Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte unter anderem mit Kryptowährungen, Forex-Produkten, Aktien und Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Plattform treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen.

Damit erbringt der Betreiber der Plattform gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt keine der Gesellschaften, sie handeln daher unerlaubt.

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