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Erscheinung:20.07.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte standardcoinoptions.com: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Standard Coin Options Group Ltd

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Standard Coin Options Group Ltd, Zypern/ Vereinigte Staaten von Amerika, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite standardcoinoptions.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft Standard Coin Options Group Ltd unerlaubt Bankgeschäfte und Finanz-dienstleistungen in Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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