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Erscheinung:29.07.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte BaFin ermittelt gegen die Gesellschaften Group Finance Bank und Carlat Finance

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaften Group Finance Bank und Carlat Finance keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Die nahezu identischen Inhalte der von Group Finance Bank und Carlat Finance betriebenen Webseiten groupfinance.com und carlatfinance.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Auf beiden Seiten wird als identische Geschäftsadresse eine Anschrift in Berlin genannt. Dort sind die Gesellschaften jedoch nicht anzutreffen

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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