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Erscheinung:06.08.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Weinberg Group AG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Weinberg Group AG, angeblicher Sitz Müllerstraße 32, 13353 Berlin, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Weinberg Group AG, die entgegen eigenen Angaben auf ihrer Internetseite „www.weinberg-group-ag.com“ nicht im Handelsregister eingetragen ist, nimmt unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen Festgeldanlagen, Vermögensvorsorge, Aktien- und Kapitalanlagen sowie Sachwertanlagen anzubieten.

Derartige Geschäfte dürfen nur mit einer Erlaubnis der BaFin betrieben werden. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Es gibt Hinweise darauf, dass die Tätigkeit der Weinberg Group AG in Zusammenhang mit der Final Investment AG sowie der Langenstein Group und der Silberstein Investments besteht.

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