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Erscheinung:17.09.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform greentrade24.net: BaFin ermittelt gegen die GreenTrading24

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die GreenTrading24 keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet auf ihre Website greentrade24.net fälschlich, über eine KWG-Lizenz der BaFin zu verfügen und als zugelassenes Institut gem. § 32 Abs. 1 KWG verschiedene Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen. Dies trifft weder auf die ProDirect, die GreenTrade24 noch die GreenTrading24 zu. Zudem gibt die Gesellschaft an, dass Kundengelder teilweise durch den Einlagensicherungsfonds der zypriotischen Aufsichtsbehörde „CySec“ abgesichert seien. Dies trifft ebenso nicht zu.
Die Inhalte auf der Website rechtfertigen die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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