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Erscheinung:22.09.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Balmoral Investments Limited: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass eine Balmoral Investments Limited, Leeds, Vereinigtes König-reich, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Im Namen der Balmoral Investments Limited werden in jüngster Zeit zahl-reiche öffentliche Kaufangebote für Aktien im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Balmoral Investments Limited ist nicht der Verfasser dieser Angebote.

Der Name der Gesellschaft wird missbraucht, um die Identität der tatsächlich Verantwortlichen zu verschleiern.

Derartige Geschäfte dürfen nur mit einer Erlaubnis der BaFin betrieben werden. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Es gibt Hinweise darauf, dass bei der Tätigkeit der angeblichen Balmoral Investments Limited erhebliche Ähnlichkeiten mit den Tätigkeiten der Global Trading Swaps Inc. bestehen.

So werden Interessenten von einer Nummer zurückgerufen, welche nach derzeitigem Erkenntnisstand im Zusammenhang mit der Global Trading Swaps Inc. steht und die Interessenten in betrügerischer Absicht zum Kauf von Aktien auffordert.

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