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Erscheinung:24.09.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte primecryptocapital.com: BaFin ermittelt gegen Online-Handelsplattform

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Online-Handelsplattform primecryptocapital.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der Webseite primecryptocapital.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Anderweitige Angaben zu dem Geschäftssitz lassen sich dort ebenso wenig entnehmen. Den Geschäftsbedingungen zufolge soll estnisches Recht Anwendung finden. Der Anbieter bezeichnet sich auf der Homepage selbst teilweise als „PrimecryptoCapital“, teilweise als „BancDeLuxembourg“.

In den Geschäftsbedingungen wird darauf verwiesen, dass die „Banc de PrimecryptoCapital (…) unter dem Dach“ eines namentlich genannten zypriotischen Finanzdienstleistungsinstituts betrieben werde.

Das von der zypriotischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) lizenzierte Unternehmen betont, dass in keiner Form eine Zusammenarbeit mit der Plattform primecryptocapital.com stattfindet. Vielmehr handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Gesellschaft durch unbekannte Täter. Das betreffende zypriotische Institut besitzt nach § 74 Wertpapierinstitutsgesetz die Erlaubnis, grenzüberschreitend in Deutschland tätig zu werden

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