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Erscheinung:29.09.2021, Stand:geändert am 26.04.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform cta-capitals.com: BaFin ermittelt gegen die Mia Group LLC

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Mia Group LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von der Mia Group LLC betriebenen Webseite cta-capitals.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Ergänzung vom 26. Oktober 2021:

Nach Informationen, die der BaFin inzwischen vorliegen, ist die Mia Group LLC ebenfalls verantwortlich für die Handelsplattform alfaprime-markets.com. Die o.g. Ermittlungen erstrecken sich auch auf diese Plattform.

Ergänzung vom 26. April 2022:

Wie der BaFin inzwischen bekannt geworden ist, unterhält die Mia Group LLC unter der Webseite alfaprime-markets.net eine weitere, zumindest teilweise identische Handelsplattform. Die BaFin stellt klar, dass sie auch gegen diese Plattform bankaufsichtlich ermittelt.

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