Erscheinung:11.10.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Finvest Capital GmbH, Düsseldorf: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat der Finvest Capital GmbH mit Bescheid vom 17. September 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
Die Finvest Capital GmbH hat auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichten die Finvest Capital GmbH, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.