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Erscheinung:12.10.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Deutscheanlagen.de UG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die „Deutscheanlagen.de UG“, Frankfurt (Main), keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Im Namen der Deutscheanlagen.de UG wird in jüngster Zeit öffentlich mit der Vermittlung von Anlagen geworben. Im Impressum der Website wird die Cohen & Steers Ireland Limited mit einer angeblichen Zweigstelle in Frankfurt (Main) genannt.

Die Cohen & Steers Ireland Limited ist nicht die Verfasserin dieser Angebote.

Der Name der Gesellschaft wird missbraucht, um die Identität der tatsächlich Verantwortlichen zu verschleiern.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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