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Erscheinung:23.03.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Bloomb trading facility B.V., Amsterdam, Niederlande: Betreiberin der Internetseite tradingbloom.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bloomb trading facility B.V. mit angeblicher Geschäftsanschrift in Amsterdam, Niederlande, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Bloomb trading facilty B.V. betreibt die Internetseite tradingbloom.com und bietet dort eine App für den Handel mit Forex-Währungspaaren, Aktien, Indizes und digitalen Währungen an. In diesem Zusammenhang behauptet die Bloomb trading facility B.V. missbräuchlich unter der wallstreet:online capital AG bei der BaFin gemeldet zu sein, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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