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Erscheinung:24.03.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Greenrock Financial: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der thyssenkrupp nucera

Die Greenrock Financial, angeblicher Sitz Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln, nimmt unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der thyssenkrupp nucera anzubieten. Um die Angerufenen von der Seriosität des Angebots zu überzeugen, übermitteln die Anrufer einen Link zu der Internetseite thykrupp-nucera.com. Die korrekte Internetadresse lautet jedoch thyssenkrupp-nucera.com. Sowohl die thyssenkrupp AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der thyssenkrupp AG noch von thyssenkrupp Tochtergesellschaften stammen. Entgegen eigener Angaben auf seiner Internetseite www.greenrock-financial.com wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Das Auftreten der Greenrock Financial ist nahezu identisch mit dem der HundA Invest/HundA Investment (siehe Warnung), die eben-falls mit unrechtmäßigen Angeboten der genannten Aktie an Verbraucher herantritt.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Greenrock Financial entgegen eigener Darstellung keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.

Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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