Erscheinung:04.04.2022 | Thema Betriebliche Altersversorgung EIOPA-Stresstest für EbAVs: Szenario simuliert Klima-Stress
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat am 4. April 2022 die Spezifikationen für den Stresstest von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Damit ist der Startschuss für den vierten EbAV-Stresstest gefallen, über dessen Ergebnisse EIOPA im Dezember 2022 berichten wird.
Im aktuellen Stresstest wird ein „Klima-Stress” simuliert. Dabei wird geprüft, wie sich ein ungeordneter Übergang auf eine Wirtschaft mit geringerem CO2-Ausstoß für die teilnehmenden EbAV auswirken würde. Die Höhe der dabei anzusetzenden Schocks hängt davon ab, wie stark die Branchen, in die investiert wird, von einem solchen ungeordneten Übergang betroffen wären.
Zudem befasst sich der Stresstest mit den Auswirkungen der Inflation auf die Kaufkraft der von den EbAV erbrachten Renten. Insbesondere geht es dabei um die Frage, welche Mechanismen bestehen, um mögliche Kaufkraftverluste zu mindern.
Der Stresstest wird auf Grundlage einer von EIOPA entwickelten europaweit einheitlichen, markt-konsistenten Bewertungsmethodik sowie nach nationalen Bewertungsregeln durchgeführt. In Deutschland sind dies die EbAV-Bilanzen nach Handelsgesetzbuch. Aus Deutschland nehmen von der BaFin ausgewählte Pensionskassen und Pensionsfonds am Stresstest teil.