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Erscheinung:13.04.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte akoni-hub.de: BaFin ermittelt wegen unerlaubter Geschäfte gegen die akoni-hub.de UG

Die nicht im Handelsregister eingetragene akoni-hub.de UG, angeblicher Sitz in der Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche Festgeldanlagen bei ausländischen Kreditinstituten anzubieten. Sie ist Betreiberin der Websites akoni-hub.de und festgeld.akoni-hub.de. Entgegen der auf der Internetseite akoni-hub.de gemachten Angaben besteht laut Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Conduct AuthorityFCA) kein Zusammenhang mit der von dieser beaufsichtigten Akoni-Hub Limited, London. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die akoni-hub.de UG keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis der BaFin. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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