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Erscheinung:05.05.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform KryptoEUClub: BaFin untersagt der Mandarella Ltd., Dominica bzw. Jersey, den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. März 2022 gegenüber der Mandarella Ltd. die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet. Das Unternehmen wird als Betreiber der Handelsplattform KryptoEUClub aufgeführt. Die BaFin hatte bereits am 9. Februar 2022 vor dem Unternehmen gewarnt.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform kryptoeuclub.com/de/ finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an, die angabegemäß auf eine große Auswahl digitaler Assets, unter anderem Kryptowährungen, laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 2 Absatz 2 Nr. 10 lit. c) Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG bzw. § 15 WpIG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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