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Erscheinung:05.05.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte PB Capital GmbH, Stuttgart: Kein nach § 10 Absatz 1 ZAG zugelassenes Unternehmen

Die BaFin stellt klar, dass sie der PB Capital GmbH keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Das Unternehmen wirbt auf seiner Website pbcapitalgmbh.com sowie in Print- und Onlinemedien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als „Helfer*in Transfer-Management“ bzw. „Assistent*in Transfer-Management“ an. Diese Personen sollen über ihre privaten Bankkonten Gelder von Kunden der PB Capital GmbH annehmen und auf Anweisung an Dritte weiterleiten.

Die beschriebene Tätigkeit der Mitarbeiter stellt das erlaubnispflichtige Erbringen von Zahlungsdiensten (Finanztransfergeschäft) dar. Die Beschäftigten tragen zudem das Risiko, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen könnten.

Soweit die PB Capital GmbH behauptet, sie melde die Konten der Mitarbeiter dem zuständigen Finanzamt als „Transfer-Konto“, stellt die BaFin klar: Ein solches Verfahren der Meldung von Transfer-Konten gibt es nicht.

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