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Erscheinung:10.06.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Prospekte Adler & Bernstein: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Adler & Bernstein, angeblicher Sitz Drapers Gardens, 12 Thromorton Ave, London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Adler & Bernstein hat unaufgefordert Kontakt zu Anlegerinnen und Anlegern in Deutschland aufgenommen, um ihnen angebliche Aktien der Mobileye N.V. anzubieten. Hierbei wurde unzutreffender Weise angegeben, dass Morgan Stanley in den Vertrieb der Aktien einbezogen wäre.

Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannten Wertpapiere nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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