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Erscheinung:14.06.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Von Cramm Investment GmbH, Berlin: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“, der RUAG AG sowie der RUAG International Holding AG

Die nicht in das Handelsregister eingetragene „Von Cramm Investment GmbH“, angeblicher Sitz Gottfried-von-Cramm-Weg 33, 14193 Berlin, nimmt unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: „Porsche AG“) anzubieten. Außerdem bietet die Von Cramm Investment GmbH angebliche vorbörsliche Aktien der RUAG International Holding AG, der RUAG Schweiz AG (mit den Divisionen RUAG Space, RUAG Ammotec, RUAG Aerostructures), der RUAG MRO Holding AG, der RUAG AG und der RUAG GmbH (kurz: „RUAG“) an. Sowohl die Volkswagen AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammen. Vorbörsliche Kaufangebote für die Aktien der „RUAG“ stammen nicht von der RUAG MRO Holding AG, der RUAG International Holding AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz klar, dass die Von Cramm Investment GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.

Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannten Aktien nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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