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Erscheinung:14.06.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte luxtradegroup.de: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Tristan Invest LLC

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Tristan Invest LLC keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf ihrer Website luxtradegroup.de rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft als LuxTrade oder Monolux Trade Group unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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