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Erscheinung:26.08.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform „GMPortal“: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website gmportal.co/de/

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass „GMPortal“, Betreiber der Website gmportal.co/de/, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Betreiber tritt auf der Website lediglich unter der Bezeichnung „GMPortal“ auf. Dem Internetauftritt können weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf die Rechtsform oder den Geschäftssitz des Unternehmens entnommen werden.
Der Inhalt der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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