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Erscheinung:26.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte „Finanzschnell“: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website finanzschnell.com

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass „Finanzschnell“, Betreiber der Website finanzschnell.com, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften hat. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Inhalt auf der Website rechtfertigt die Annahme, dass die Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte in Deutschland anbieten, indem Darlehen zu einem niedrigen Zinssatz von 2 % ohne administrative Schwierigkeiten offeriert werden. Der Kunde könne auf der Website über einen „Simulator“ den für ihn passenden Kredit finden. Neben dem „Kreditvertrag“ sei ein „Schuldscheindokument“ zu unterzeichnen.

Der Anbieter tritt auf der Website lediglich unter der Bezeichnung „Finanzschnell“ auf. Als Geschäftssitz wird die Adresse „55413 Oberheimbach, am Sonnehang 4“ angegeben.

Anbieter von Bankgeschäften in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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