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Erscheinung:30.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform uniglobal-invest.com/de: BaFin ermittelt gegen verantwortlichen Betreiber

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Plattform uniglobal-invest.com/de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website uniglobal-invest.com/de rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Anbieter tritt auf der Website lediglich unter der Bezeichnung UniGlobal Invest bzw. Uniglobal Invest auf. Dem Internetauftritt können weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf die Geschäftsadresse entnommen werden. Auch die englischsprachigen Nutzungsbedingungen und AGB des Unternehmens lassen keinen Rückschluss auf die Verantwortlichen zu.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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