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Erscheinung:07.10.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte erfolgskapital.com: BaFin ermittelt gegen die Erfolgskapital Group Holding Ltd.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Erfolgskapital Group Holding Ltd. mit angegebenem Geschäftssitz in Marbach, Schweiz, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte der von der Erfolgskapital Group Holding Ltd. betriebenen Website erfolgskapital.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Darüber hinaus gibt das Unternehmen vor, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) reguliert zu werden, was gemäß einer veröffentlichten Warnmeldung der FINMA nicht den Tatsachen entspricht.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin hat Informationen zusammengestellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen

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