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Erscheinung:23.12.2022 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte SparAllianz AG, München: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website spar-allianz.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SparAllianz AG, Betreiberin der Website spar-allianz.de, entgegen ihrer Behauptung keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen hat. Die Betreiberin wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Auf der beschriebenen Website werden verschiedene angebliche Geldanlagen angeboten, unter anderem Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei europäischen Kreditinstituten sowie Aktien. Die SparAllianz AG legt Anlegerinnen und Anlegern unter anderem auch ein Schreiben mit dem Betreff „Lizenzfreigabe“ vor, das angeblich von der BaFin stammt. Dabei handelt es sich um eine Fälschung. Bei der SparAllianz AG besteht kein Zusammenhang zur Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG oder zu einer anderen Allianz-Gesellschaft, es handelt sich vielmehr um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte.

Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die SparAllianz AG unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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