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Erscheinung:27.01.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Betreiberin der Internetseite adxs.exchange ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass die Betreiberin der Internetseite adxs.exchange, die adxs.exchange UK Ltd, mit angeblicher Geschäftsanschrift in London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Auf der Internetseite adxs.exchange wird der Kauf und Tausch diverser Kryptowerte angeboten. Geschädigten von betrügerischen Onlineangeboten wird zudem versprochen, mit Hilfe des Unternehmens ihr Geld zurückzuerlangen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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