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Erscheinung:28.07.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte hektorfurgeson.com: BaFin ermittelt gegen die Hektor & Furgeson Financial Group Inc.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Hektor & Furgeson Financial Group Inc. mit angegebenem Geschäftssitz in Dublin, Irland, sowie ihre Niederlassung Hektor & Furgeson Security Investment Group Inc. mit angegebenem Sitz in London, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte der von der Hektor & Furgeson Financial Group Inc. betriebenen Webseite sowie der BaFin vorliegende Unterlagen rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft gemeinschaftlich mit ihrer Niederlassung Hektor & Furgeson Security Investment Group Inc. unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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