BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:16.08.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform chartistake.com: BaFin ermittelt gegen die Chartistake Markets Ltd

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Chartistake Markets Ltd, Mauritius, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Gegenteilige Angaben treffen nicht zu.

Die Inhalte der Website chartistake.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Der BaFin ist bekannt geworden, dass der Anbieter gegenüber Kundinnen und Kunden unautorisiert unter dem Namen des von der BaFin lizenzierten Finanzdienstleistungsinstituts Chartered Investment Germany GmbH, Düsseldorf, auftritt. Dabei werden auch Screenshots aus der Unternehmensdatenbank der BaFin versendet, die auf der Homepage der BaFin allgemein zugänglich abrufbar ist. Die Screenshots dokumentieren den Erlaubnisumfang der dem Institut erteilten Erlaubnis und sollen bei den Adressaten die eigene Seriosität des Plattform-Betreibers belegen.

Die BaFin betont, dass keinerlei Verbindung zwischen der Plattform und dem durch die BaFin regulierten Institut besteht und hier widerrechtlich ein Zusammenhang lediglich vorgetäuscht wird. Es handelt sich vielmehr um einen Identitätsdiebstahl der Chartistake Markets Ltd zulasten der Chartered Investment Germany GmbH.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback