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Erscheinung:17.08.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Lindenroyal AG, Berlin, Betreiberin der Website lindenroyal-ag.com, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Lindenroyal AG mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Lindenroyal AG betreibt die Website lindenroyal-ag.com und bietet dort Anlagen in Fest- und Tagesgeld sowie die Vermögensverwaltung an. In diesem Zusammenhang verwendet die Lindenroyal AG im Kontakt zu Kundinnen und Kunden wahrheitswidrig und missbräuchlich die Identität eines Vorstandsmitglieds einer beaufsichtigten deutschen Versicherungsgruppe.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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