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Erscheinung:18.11.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Incendiary Group LTD: BaFin ermittelt nun auch gegen die Handelsplattform trade-union.pro

Die BaFin hat am 11. Oktober 2021 sowie am 19. August 2022 über die Aufnahme bankaufsichtlicher Ermittlungen gegen die Incendiary Group LTD, Dominica, informiert. Es ist nunmehr bekannt geworden, dass die genannte Gesellschaft ebenfalls die Plattform trade-union.pro betreibt. Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Incendiary Group LTD auch im Zusammenhang mit der Handelsplattform trade-union.pro keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird unverändert nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website tradeunion.pro sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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