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Erscheinung:28.03.2023 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte „SharzinBank“: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website shznbank.com

Die Finanzaufsicht BaFin informiert über den Verdacht, dass die Betreiber der Website shznbank.com unter der Bezeichnung „SharzinBank“ ohne Erlaubnis Bank- bzw. Finanz- oder Wertpapierdienstleistungsgeschäfte in Deutschland erbringen. Die unbekannten Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Als Geschäftsanschrift geben sie Ludwigshafen am Rhein an.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zum Hintergrund:

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland, benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Unternehmen handeln jedoch, ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 KWG.

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