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Erscheinung:23.01.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz LGT Capital (ALIAS: LGT-Consulting), Berlin: Unrechtmäßiges Angebot von Aktien der Allianz SE und Festgeldern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die LGT Capital (ALIAS: LGT-Consulting), angeblicher Sitz Prenzlauer Allee 192, 10405 Berlin, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen hat. Die LGT Capital nimmt Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche Aktien der Allianz SE und Festgeldanlagen anzubieten.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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