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Erscheinung:23.01.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz cryptokasse.co: BaFin ermittelt gegen die Cryptokasse-Finanzportal GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Cryptokasse-Finanzportal GmbH keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbrin¬gen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Website cryptokasse.co rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Cryptokasse-Finanzportal GmbH unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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