BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:07.02.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte „BP+Barc Premium Finanz“, Hamburg und Scole, Vereinigtes Königreich: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Webseite barcp.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die „BP+Barc Premium Finanz“, angeblicher Sitz Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg und 28 Reeve, Scole, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen hat. Die Betreiberin nimmt Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: Porsche AG) und die Vergabe von Darlehen anzubieten.

Zudem betreibt die BP+Barc Premium Finanz die Website barcp.com und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern die Vergabe von Darlehen an. In diesem Zusammenhang verwendet die BP+Barc Premium Finanz wahrheitswidrig und missbräuchlich unter Verwendung der Bildmarke der BaFin gefälschte Dokumente, die von der BaFin stammen sollen, um vorzutäuschen, dass Sie keine Erlaubnis der BaFin benötigt.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback