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Erscheinung:09.02.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte dekredite.com: BaFin ermittelt gegen die DE Kredite

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die DE Kredite keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte der von der DE Kredite betriebenen Webseite dekredite.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Das Unternehmen macht auf seiner Website widersprüchliche Aussagen zur Kreditvergabe und gibt vor, Darlehen sowohl zu vermitteln als auch auszureichen.

Die BaFin hat bereits auf Praktiken unseriöser Kreditvermittler hingewiesen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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