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Erscheinung:13.02.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Handelsplattform front-management24.com: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Front Management LLC

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Front Management LLC, New York, Vereinigte Staaten von Amerika, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Wie der BaFin bekannt geworden ist, werden Kundinnen und Kunden der „Barclay Private Equity“, gegen die die BaFin ebenfalls bereits ermittelt, kontaktiert und an die Website der Front Management LLC verwiesen. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass es sich hierbei um einen Identitätsdiebstahl zulasten eines US-amerikanischen Unternehmens handelt.

Die Inhalte auf der Website front-management24.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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