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Erscheinung:06.04.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte Website coine-apr.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber

Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass die Coine-eo Exchange Technology Limited auf der Website coine-apr.com unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zum Hintergrund:

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Diese Information durch die BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

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