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Erscheinung:11.05.2023 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte ifs-schweden.com/de: BaFin warnt vor Festgeldangeboten

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der IFS Schweden. Das Unternehmen, das angeblich eine Zweigstelle in Berlin hat, bietet auf seiner Website ifs-schweden.com/de ohne Erlaubnis Festgeldkonten und Finanzdienstleistungen an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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