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Erscheinung:02.06.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz sc-best-rate.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website sc-best-rate.com. Die nach eigenen Angaben in Lörrach ansässige SC-Best-Rate betreibt darüber Bankgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis. Dabei geht es insbesondere um das Kreditgeschäft. Die Gesellschaft gibt vor, Darlehen auszureichen, für die vorab eine Gebühr zu leisten ist. Zu einer tatsächlichen Darlehensauszahlung kommt es nach Erkenntnissen der BaFin jedoch nicht.

Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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