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Erscheinung:26.06.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz gala-gruppe.com: BaFin ermittelt gegen die Gala Gruppe

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website gala-gruppe.com. Die in der Schweiz ansässige Gala Gruppe betreibt ohne Erlaubnis eine Handelsplattform für Kryptowerte. Die Verantwortlichen geben vor, angeblich erzielte Gewinne erst nach Zahlung einer „Ertragssteuer“ auszuzahlen.

Die Gala Gruppe wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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