Erscheinung:20.07.2023 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz prolifictrades.com: BaFin ermittelt gegen die Prolific Trades Limited
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website prolifictrades.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der auf Malta ansässige Betreiber Prolific Trades Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Auf der Website behauptet der Betreiber, er werde von der BaFin beaufsichtigt. Das ist nicht der Fall. Nach Erkenntnissen der BaFin wird das Unternehmen auch nicht von anderen nationalen Aufsichtsbehörden reguliert.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.